Die Bundesnetzagentur hat die Vergütungssätze für die Monate August bis Oktober bekannt gegeben. Die monatliche Basisdegression beträgt 1 %. Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 10 kWp, die ab dem 1.8.2018 ans Netz gehen, erhalten eine Vergütung von 12,08 ct. pro kWh. Ab dem 1.9.2018 in Betrieb genommene Anlagen erhalten 11,95 ct. Anlagen, die ab dem 1.10.2018 in Betrieb gehen, erhalten 11,83 ct. pro kWh.
Wichtig: Wer schon eine Photovoltaikanlage betreibt, für den ändert sich nichts! Die Höhe der Einspeisevergütung ist ab dem Tag der Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert!
Die derzeit gültigen Vergütungssätze finden Sie hier.