Kabinett beschließt Vorlage zur Reform des EEG

Bereits am 22.01. hat das Bundeskabinett die Pläne Sigmar Gabriels zur EEG Reform abgesegnet. Vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat werden die Eckpunkte in ein neues Gesetz münden, das am 01.08.2014 in Kraft treten soll, z.T. aber rückwirkende Auswirkungen haben wird. Grundsätzlich gibt es jedoch bei alten Photovoltaikanlagen Bestandsschutz.

Wichtigste Änderungen in der Photovoltaikförderung:

  • Da das derzeitige Vergütungssystem sich bewährt hat, bleibt es bei Photovoltaikanlagen bis 100 kWp Anlagenleistung unangetastet.
  • Bei Anlagen über 100 kWp Anlagenleistung wird eine schrittweise Verpflichtung zur Selbstvermarktung eingeführt. Demnach müssen ab dem 01.08.2014 alle Neuanlagen über 500 kWp, ab dem 01.01.2016 alle Neuanlagen über 250 kWp und ab dem 01.01.2017 alle Neuanlagen über 100 kWp ihren Strom selbst vermarkten.
  • In Zukunft wird auch der Photovoltaik-Eigenverbrauch mit einer anteiligen EEG-Umlage belastet (voraussichtlich 4,37 ct. pro kWh bei Neuanlagen). Hierbei wird es jedoch eine Bagatellgrenze geben. Neue Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt müssten für eine jährliche Stromerzeugung von maximal 10.000 kWh keine EEG-Umlage zahlen.

Grundsätzlich werden die Änderungen in der Photovoltaikbranche natürlich skeptisch gesehen. Das Wichtigste für Kleinanlagenbetreiber ist jedoch, dass es bei der typischen Eigenheim-Photovoltaikanlage (meistens zwischen 5 und 9 kWp) praktisch keine Änderungen geben wird. Dementsprechend bleibt eine hohe Wirtschaftlichkeit weiterhin gewährleistet. Aber auch bei Klein- und Mittelständlischen Betrieben bleibt eine Wirtschaftlichkeit zumeist gegeben, da hier durch spezifisch niedrigere Anlagenpreise sowie höhere Eigenverbrauchsquoten eine Belastung von 4,37 ct. pro kWh auf den eigenverbrauchten Strom noch zu verschmerzen sind.

Das Eckpunktepapier Sigmar Gabriels können Sie hier lesen.

Weiterführende Informationen zur Belastung des Eigenverbrauchs finden Sie hier.

 

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