Bereits am 22.01. hat das Bundeskabinett die Pläne Sigmar Gabriels zur EEG Reform abgesegnet. Vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat werden die Eckpunkte in ein neues Gesetz münden, das am 01.08.2014 in Kraft treten soll, z.T. aber rückwirkende Auswirkungen haben wird. Grundsätzlich gibt es jedoch bei alten Photovoltaikanlagen Bestandsschutz.
Wichtigste Änderungen in der Photovoltaikförderung:
Grundsätzlich werden die Änderungen in der Photovoltaikbranche natürlich skeptisch gesehen. Das Wichtigste für Kleinanlagenbetreiber ist jedoch, dass es bei der typischen Eigenheim-Photovoltaikanlage (meistens zwischen 5 und 9 kWp) praktisch keine Änderungen geben wird. Dementsprechend bleibt eine hohe Wirtschaftlichkeit weiterhin gewährleistet. Aber auch bei Klein- und Mittelständlischen Betrieben bleibt eine Wirtschaftlichkeit zumeist gegeben, da hier durch spezifisch niedrigere Anlagenpreise sowie höhere Eigenverbrauchsquoten eine Belastung von 4,37 ct. pro kWh auf den eigenverbrauchten Strom noch zu verschmerzen sind.
Das Eckpunktepapier Sigmar Gabriels können Sie hier lesen.
Weiterführende Informationen zur Belastung des Eigenverbrauchs finden Sie hier.