Bundesrat verabschiedet EEG Reform 2014

Für den Eigenheimler, der beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen, ändert sich im Grunde erstmal nichts! Das ist die gute Nachricht, nachdem der Bundesrat die Reform des Erneuerbare Energien Gesetz abgesegnet hat. Die EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom, die in den Medien auch als Sonnensteuer bezeichnet wurde, brauchen auch zukünftig lediglich Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kWp bezahlen - Eine Anlage auf einem Einfamilienhaus bringt es in der Regel auf 6 - 10 kWp.
Eine weitere gute Nachricht: Bestandsanlagen bleiben generell von allen Änderungen ausgenommen.
Und auch bei neu errichteten mittelgroßen Anlagen von 10 bis 100 kWp bleiben die Veränderungen weitgehend überschaubar: Für jede kWh Strom, die der Anlagenbetreiber selbst verbraucht, zahlt er zukünftig zunächst 30% der EEG Umlage (ca. 1,9 ct), ab dem 1.1.2016 35% und ab dem 1.1.2017 40%. Im Gegenzug wird die Einspeisevergütung etwas angehoben. Die Rentabilität bleibt damit sichergestellt.
Interessant für Betreiber von Bestandsanlagen: Im Zuge einer Modernisierung darf die Photovoltaikanlage um bis zu 30% erweitert werden, ohne dass auf die Erweiterung die anteilige EEG Umlage anfällt.

Weitere Änderungen erfahren Sie hier.

 

 

© RENOS Solar and Green Energy 2020.