Die Bundesnetzagentur hat die Vergütungssätze für die Monate November bis Dezmber 2018 sowie Januar 2019 bekannt gegeben. Die monatliche Basisdegression beträgt weiterhin 1 %. Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 10 kWp, die ab dem 1.10.2018 ans Netz gehen, erhalten eine Vergütung von 11,71 ct. pro kWh. Ab dem 1.12.2018 in Betrieb genommene Anlagen erhalten 11,59 ct. Anlagen, die ab dem 1.01.2018 in Betrieb gehen, erhalten 11,47 ct. pro kWh.
Wichtig: Wer schon eine Photovoltaikanlage betreibt, für den ändert sich nichts! Die Höhe der Einspeisevergütung ist ab dem Tag der Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert!
Weiterhin plant die Bundesregierung eine Sonderkürzung bei PV Anlagen mit über 40 kWp Anlagenleistung. Die Vergütung der Anlagenteile größer 40 kWp soll ab Januar gegenüber Dezember um 20% gesenkt werden und 8,33 ct. betragen.Das bedeutet aber nicht, dass eine PV Anlage mit bspw. 70 kWp, die am 1.1.2019 in Betrieb geht, eine Vergütung von 8,33 ct. pro kWh erhält. Der Anlagenteil bis 10 kWp erhält 11,47 ct./ kWh, der Anlagenteil zwischen 10 und 40 kWp 11,15 ct./ kWh und der Anlagenteil darüber erhält 8,33 ct./ kWh. Die Gesamtanlage erhält eine Vergügung von 9,99 ct./ kWh.
Die derzeit gültigen Vergütungssätze finden Sie hier.