Die Bundesnetzagentur hat die Vergütungssätze für die Monate Januar bis März bekannt gegeben. Die monatliche Basisdegression beträgt 0,25 %. Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 10 kWp, die ab dem 01.01.2015 ans Netz gehen, erhalten eine Vergütung von 12,56 ct. pro kWh. Ab dem 01.02.2015 in Betrieb genommene Anlagen erhalten 12,53 ct und ab dem 01.03.2015 in Betrieb genommenen Anlagen 12,50 ct.
Wichtig: Wer schon eine Photovoltaikanlage betreibt, für den ändert sich nichts! Die Höhe der Einspeisevergütung ist ab dem Tag der Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert!
Die derzeit gültigen Vergütungssätze finden Sie hier.